Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotel Friesenhof gegenüber dem Kunden zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Sie gelten für sämtliche Leistungen des Hauses, insbesondere für die Überlassung der Zimmer. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel Friesenhof gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Haus kann vom Kunden und/oder von Dritten eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.

2. Jede Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hauses.

3. Die Preise bestimmen sich nach zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel berechtigt Preisänderungen vorzunehmen. Bei einer Preiserhöhung von über 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Er hat den Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung des Hauses über die Preiserhöhung geltend zu machen.

(ab 01.01.2024)

4. Gebuchte Leistungen bzw. durch einen Hotelaufnahmevertrag angemietete Zimmer können bis 6 Wochen vor Anreise kostenfrei storniert werden. Danach berechnen wir 80 % der ursprünglichen Buchungssumme. Für gebuchte Leistungen bzw. durch einen Hotelaufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt dann zu zahlen, wenn die Buchung vom Kunden ab 6 Wochen vor Anreise storniert wird, dieser nicht oder später erscheint oder früher abreist (§ 552 BGB). Die ersparten Aufwendungen des Hotel Friesenhof betragen bei 20% des vereinbarten Buchungswertes. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel Friesenhof der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Neben den Hotelleistungen können dem Kunden, müssen aber nicht, Fremdleistungen vermittelt werden, z.B. Sportkurse, Besuch bestimmter Veranstaltungen, etc. Die Fremdleistungen werden nicht vom Hotel Friesenhof durchgeführt, sondern von Dritten (Leistungserbringern) in eigener Verantwortung erbracht. Für Leistungsstörungen oder die Durchführbarkeit im Bereich der Fremdleistungen wird vom Hotel keine Gewähr übernommen und nicht gehaftet. Gehaftet wird nur für die ordnungsgemäße Ausführung der Vermittlung, und hier wird die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

6. Soweit dem Kunden eine Abstellmöglichkeit, z.B. für ein Fahrrad, Strandutensilien, Gepäck, sei es drinnen oder draußen, zur Verfügbarkeit gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht durch das Hotel Friesenhof.

7. a.) Das Hotel Friesenhof ist bemüht, Weckaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen.
b.) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit ebenfalls dieser Sorgfalt behandelt.
c.) Liegengebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage und auf eigenes Risiko dem Kunden versandkostenpflichtig (DHL online frankierte Versandmarke) nachgesandt. Das Haus bewahrt die Sachen 6 Monate auf. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

8. Das Hotel Friesenhof haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hauses auftreten, wird sich das Haus auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen. Unabhängig von den Punkten 7. und 8. und den § 701 ff. BGB haftet das Haus nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Betreiber oder der leitenden Angestellten des Hauses. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hauses ist –abgesehen von den § 701 ff. BGB – betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt.

9. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, o.ä.) oder sonstiger vom Hotel Friesenhof nicht zu vertretender Hinderungsgründe, oder das Haus beeinträchtigender Umstände (z.B. Rufgefährdung), insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre des Hauses, behält sich das Haus das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das dem Kunden ein Anspruch, z.B. auf Schadensersatz zusteht.

10. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Haus, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hauses liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet. Was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.

11. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollte dieses in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht mehr verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus zu bemühen. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 13.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 10.00 Uhr geräumt dem Haus zur Verfügung zu stellen. Wenn das Zimmer später geräumt wird, kann das Haus 50% Schadensersatz verlangen.

12. Erfüllungsort ist für beide Seiten 26571 Juist. Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr in 26506 Norden.

13. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich der Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: 01.01.2022